Nein, zum einen ist es schwer
möglich, sich von dem wenigen Geld noch etwas für die Schuldentilgung
abzusparen. Zum anderen entspricht dies auch nicht dem Zweck des ALG II.
Das Geld für die Tilgung zu benutzen und sei es auch nur ein kleiner Teil, käme
einer Zweckentfremdung gleich.
Richtig sei es, dass in einem
solchen Fall den Gläubigern die persönliche Situation geschildert wird. So kann
man z.B. einen Haushaltsplan vorlegen, der deutlich werden lässt, dass
gegenwärtig nichts gezahlt werden kann. Als ALG II empfänger sollte man um
Stundung bitten, d.h. darum, alle Forderungen zurückzustellen.
Der Gläubiger wird zustimmen,
obwohl er gleichzeitig versuchen wird, einen Schuldentitel zu erwerben, der
seine Forderungen absichert, insofern sie dann nicht der Verjährung unterliegen
und er auch noch in 30 Jahren eine Vollstreckung erwirken kann.
Kommerzielle Schuldenberatung
Solche Firmen, die sehr viel Werbung machen sind immer nur an eigenem Profit orientiert. Da werden z.B. 150,- EUR verlangt, von denen die Hälfte, d.h. 75,- EUR erst einmal als Gebühren/Kosten eingestrichen werden, während die zweite Hälfte im "Gießkannenprinzip" an die Gläubiger verteilt wird. Eine Lösung des Schuldenproblems wird so nie und nimmer erreicht werden. Wird ein Honorar verlangt, so sollte man sich genau definieren lassen wofür genau das Honorar verlangt wird. Aufpassen bei pauschalen Beträgen.
Unseriösen Firmen gehen gerne
mit dem Begriff "Umschuldung" auf Kundenfang. Zwar macht es aus Sicht des
Schuldners Sinn, nur noch einen Gläubiger zu haben. Aber die kommerziellen
Angebote sind wenig seriös, weil....
Die vermittelten Kredite sind
teuer
Die erste Handlung besteht in
aller Regel darin, dass man ein Schreiben bekommt, um seine Daten anzugeben, wo
vor allem aber darauf hingewiesen wird, dass man vorab eine " Bearbeitungsgebühr" von z.B.
300,-EUR bezahlen soll.