Die
Schufa
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA genannt, ist eine Gemeinschaftseinrichtung
von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Ziel der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.
In Deutschland gibt es acht regional tätige SCHUFA-Gesellschaften die Daten speichern und verarbeiten.
Diese Daten übermitteln sie als sogenannte SCHUFA-Auskünfte auf Anfrage an ihre Vertragspartner.
Mit Hilfe aktueller SCHUFA-Auskünfte können die Vertragspartner die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden besser beurteilen und rationeller über deren Kreditwünsche entscheiden. Vertragspartner der SCHUFA im europäischen Binnenmarkt sind vor allem Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, Einzelhandels-, Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen.
Die selbständigen SCHUFA-Gesellschaften haben sich zur Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung e.V., BUNDES-SCHUFA, zusammengeschlossen. Die Finanz- und Kreditdaten von 55 Millionen
Bundesbürgern sind in den Computern der Schufa gespeichert. 2000 lag der Umsatz der SCHUFA bei rund 100 Millionen
Mark. Mehr als 65 Millionen Mal hat die Schufa Auskunft gegeben und dafür im Schnitt pro Anfrage 0,80 EUR kassiert.
Woher kommen diese Daten?
Wenn Sie ein neues Girokonto eröffnen, einen Ratenkredit aufnehmen oder einen PKW leasen, müssen Sie die so genannte SCHUFA-Klausel unterschreiben. Durch diese Klausel willigen Sie zur Auskunft und Weitergabe Ihrer Daten an die SCHUFA ein. Das heißt, die SCHUFA erhält Auskünfte von Ihrem Vertragspartner und dieser von der SCHUFA über Sie.
Was meldet der Vertragspartner? Welche Daten speichert die SCHUFA?
Zwischen Vertragspartner (Bank, Mobilfunkanbieter) und SCHUFA wird ein Vertrag geschlossen, in dem das A-Verfahren oder das B-Verfahren vereinbart wird. Das A-Verfahren berechtigt zur uneingeschränkten Auskunft und verpflichtet den Vertragspartner zur uneingeschränkten Meldung. Das B-Verfahren berechtigt dazu, Auskünfte zu erhalten, die ausschließlich Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten beinhalten und verpflichtet auch nur zu Meldungen hierüber.
Außerdem holt sich die SCHUFA Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, dem Bundesanzeiger und erfährt so unter anderem von eidesstattlichen Versicherungen und Privat-Konkursen.
Die Kreditantragsteller werden auch darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung und Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtlichen Bekanntmachungen gespeichert werden. Zur Speicherung solcher Informationen ist eine besondere Einwilligung nach dem Datenschutzgesetz nicht erforderlich.
Jeder Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, von der SCHUFA eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erhalten, um deren Inhalt kontrollieren zu können.
Die SCHUFA und ihre Vertragspartner unterliegen bei der Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mit den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz hat die SCHUFA ihre Arbeitsweise abgestimmt und dadurch sichergestellt, dass die Interessen der Bürger bzw. Verbraucher gewahrt werden.
Kreditinstitute informieren ihre privaten Kunden darüber, welche Daten zu welchem Zweck von der SCHUFA gespeichert werden; dabei erfahren diese auch die Anschrift der für sie zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle.
Gleichzeitig werden die Kunden gebeten, die sogenannte SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erklären sie sich damit einverstanden, dass ihre Daten der SCHUFA übermittelt und von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden dürfen.
Die Kreditantragsteller werden auch darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung und Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtlichen Bekanntmachungen gespeichert werden. Zur Speicherung solcher Informationen ist eine besondere Einwilligung nach dem Datenschutzgesetz nicht erforderlich.
Jeder Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, von der SCHUFA eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erhalten, um deren Inhalt kontrollieren zu können.
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personenbezogene Daten |
Name |
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Finanzdaten |
Eröffnung von Girokonten (Antrag, Nichtzustandekommen, Aufstockung ...) |
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Vertragsabwicklung |
Einziehung einer Kreditkarte wegen missbräuchlicher
Verwendung durch den rechtmäßigen Karteninhaber, |
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Negativ-Merkmale |
negatives Zahlungsverhalten (Verzug etc.) |
Nicht gespeichert werden private Daten wie Vermögensverhältnisse, Einkommenssituation, der ausgeübte Beruf, Anschrift des Arbeitgebers und Familienstand.
Aus all diesen Informationen ermittelt die SCHUFA Ihren Score.
Seit einigen Jahren wird das Angebot der SCHUFA um eine weitere, rechtlich allerdings immer noch umstrittene Dienstleistung erweitert: Den Auskunft-Scoring-Service (ASS).
Ein Score (Punktwert) stellt eine Prognose über das künftige Verhalten von Personengruppen dar, die auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren berechnet wird. Es handelt sich also nicht um die Bewertung der Bonität eines konkreten Kunden, sondern um die Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Gruppe, der dieser Kunde angehört.
Der Score, gemessen in Werten zwischen 1 (schlechtester Wert) und 1.000 (bester Wert), soll also das durchschnittliche Risiko aller Personen mit gleichem Datenprofil charakterisieren. Das Score-Ergebnis wird nicht im SCHUFA-Datenbestand gespeichert und ist deshalb auch nicht Inhalt der Eigenauskunft an den Betroffenen. Sie können also nicht erfahren, wie "hoch" Ihr Score gerade ist.
Die SCHUFA ist nicht bereit, die Berechnung des Scores zu veröffentlichen, da sie hierdurch Risiken für die Aussagekraft des Scores sieht. Denn "kriminelle" Subjekte könnten dann Ihren Score zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Diese Praxis ist jedoch gerade dann ärgerlich, wenn z.B. ein Kredite wegen diesem Score abgelehnt wird.
Was wird im Score berücksichtigt?
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Beispiele |
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Negativmerkmale |
Hat der Betroffene eine eidesstattliche Versicherungen
abgelegt oder wurde Ihm eine Haftandrohungen ausgesprochen, so wirkt dies
äusserst negativ auf seinen Score. |
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Wohnsitzwechsel |
Ein häufiger Wohnsitzwechsel wirkt wegen der
"fehlenden" Stetigkeit negativ, ein seltener Wechsel positiv. |
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Alter |
Hier gilt der Grundsatz, desto älter desto besser. Das
beste Alter liegt bei ca. 50 Jahren. Das "schlechteste" bei 18.
Also verbessern Sie Ihren Score durch's älter werden ;-) |
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Eigenauskunft |
Wirken sich negativ aus. Denn der Verbraucher hat etwas
vor, also könnte auch etwas passieren. |
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Kontoverbindungen |
Ein häufiger Wechsel bzw. viel Kontoverbindungen wirken
sich negativ auf Ihren Score aus. Trotzdem sollten Sie aber nicht ständig bei
einer Bank bleiben. |
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Kreditaufnahme |
Jede Kreditaufnahme wird dämpfend auf Ihren Score. Gerade
häufige "Kleinkredite" bei Versandhäusern etc. können Ihren Score
in den Keller treiben. |
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Wohnort |
Auch Ihr Wohnort ist nicht irrelevant. Ganze Regionen wie
z.B. die Neuen Bundesländer sind für den Score ein klares Negativmerkmal. |
Diese Aufzählung lässt sich noch beliebig fortsetzen. Die genaue Berechnung und Zusammensetzung des Scores bleibt jedoch ein Geheimnis der SCHUFA.
Datenschützer sehen in dem Score eine klare Verletzung des Datenschutzes. Das Verfahren gilt als undurchsichtig und ist deshalb umstritten. Zumal nur wenige Bürger überhaupt von dem Score wissen.
Letzte Meldung :
AG Hamburg Az.9C168/01 verbietet Score
Wann werden alte Daten wieder gelöscht?
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Sachverhalt |
Löschung |
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Girokonten |
sofort nach Kündigung |
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Kreditkarten |
sofort nach Kündigung |
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Handyverträge |
sofort nach Kündigung |
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Bürgschaften |
sofort nach Kündigung |
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Eigenauskunft |
1 Jahr |
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Ratenkredite |
3 Jahre nach Rückzahlung. |
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Baufinanzierungen |
3 Jahre nach Rückzahlung. |
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Mahnbescheide |
am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten
Forderungen |
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Mahnbescheide |
am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten
Forderungen |
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Verspätete Ratenzahlungen |
am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten
Forderungen |
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Vollstreckungen |
am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten
Forderungen |
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Eidesstattliche Versicherungen |
am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten
Forderungen |
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Nicht Vertragsgemäßes Verhalten |
am Ende des 3. Jahres |
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Nicht Vertragsgemäßes Verhalten |
am Ende des 3. Jahres |
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Nicht Vertragsgemäßes Verhalten |
am Ende des 3. Jahres |
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Nicht Vertragsgemäßes Verhalten |
am Ende des 5. Jahres |
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Nicht Vertragsgemäßes Verhalten |
am Ende des 5. Jahres |
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Insolvenzen |
am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung |
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Alles andere |
am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung |
Gerade bei den Löschungen treten häufig Fehler im Datenbestand der SCHUFA auf. Die SCHUFA selbst räumt ein, dass es aufgrund der Datenmenge zu Verzögerungen kommen kann. Aus diesem Grund raten wir Ihnen vor größeren finanziellen Entscheidungen, wie z.B. die Beantragung eines Ratenkredites oder eines Autokredites, sich eine Eigenauskunft einzuholen.
Jeder Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, von der SCHUFA eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erhalten, um deren Inhalt kontrollieren zu können.
Diese Auskunft wird persönlich in den SCHUFA-Geschäftsstellen oder auf Anfrage geliefert.
Der Service kostet 7,80 EUR.
Auch Online möglich : https://www.schufa.de/forms/formular-eigenauskunft.html
Tipp : RATENKREDITE
Sollte diese Fehler enthalten, so kann sich der Betroffene an die zuständige SCHUFA-Geschäftsstelle wenden und die entsprechenden Angaben prüfen lassen. Diese Prüfung kann die SCHUFA nur in Abstimmung mit ihren Vertragspartnern durchführen. Wenn eine Prüfung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich ist, werden die bestrittenen Daten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend bis zur Klärung gesperrt. Ergibt die Prüfung, dass die Daten nachweislich falsch sind, so werden diese berichtigt; unzulässig gespeicherte Daten werden gelöscht.
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