Kontopfändungen

 

 

Der Mann am Bankschalter zuckt mit den Achseln.

Leider könne er dem Kunden keinen müden Euro von seinem Konto auszahlen. Es liege eine Kontopfändung vor. Der Kunde muss also unter Umständen ohne einen Cent Geld in der Tasche das Kreditinstitut verlassen. Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn kommt es in Deutschland immer öfter zu Szenen wie dieser in Bankfilialen.

 

Die Kontopfändung ist, neben der Lohn- und Sachpfändung, eine weitgehend unbekannte Möglichkeit für einen Gläubiger, seine Forderungen zwangsweise einzutreiben.

 

Laut Manfred Westphal, Referent für Finanzdienstleistungen bei der AgV, komme es aber "immer häufiger zu einer Doppelpfändung beim Arbeitgeber und dem Geldinstitut." Die Rechtsgrundlage bilden die Paragrafen 829 und 835 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO).

 

Durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss können Gläubiger jeden Zugriff des Schuldners auf sein Konto verhindern. Die kontoführende Bank ist dadurch verpflichtet, das Guthaben, das sich auf dem Konto befindet, aber auch alle später eingehenden Guthaben, nach Ablauf von 14 Tagen an den Gläubiger auszuzahlen.

 

Bei Kontopfändungen droht sogar der Verlust der Wohnung

 

"Auch Abbuchungen, die per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung geregelt sind, wie zum Beispiel Miete, Strom oder Versicherungen, darf die Bank dann nicht mehr ausführen".  Im Extremfall drohe sogar die Wohnungslosigkeit: "Wenn die Miete nicht überwiesen wird, kann der Vermieter nach zwei Mietrückständen die Wohnung kündigen."

 

Während eine Lohnpfändung direkt beim Lohnbüro des Arbeitgebers ansetzt und gewisse Summen quasi automatisch dem Pfändungsschutz unterliegen, ist bei einer Kontopfändung für den Schuldner höchste Eile geboten.

 

Zwar besteht auch hier für bestimmte Geldeingänge Pfändungsschutz; doch der muss von dem betroffenen Kontoinhaber erst einmal beantragt werden. Geschieht dies nicht, geht sein Geld nach Ablauf einer Sperrfrist von 14 Tagen unwiderruflich an den Gläubiger.

 

Gestellt werden muss der Antrag auf Pfändungsschutz nach Paragraf 850k ZPO. Bei privaten Gläubigern hat das beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu geschehen, bei öffentlichen Gläubigern wie dem Finanzamt oder der Stadtverwaltung bei der Vollstreckungsstelle der jeweiligen Behörden.

 

Bei der Höhe der unpfändbaren Beträge orientieren sich die Gerichte an der so genannten Pfändungstabelle (Paragraf 850c ZPO), die den unpfändbaren Betrag festgelegt. Dieser errechnet sich aus den monatlich bereinigten Nettoeinkünften, da beispielsweise Spesen oder vermögenswirksame Leistungen generell unpfändbar sind, und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

 

Manfred Westphal weist darauf hin, dass beantragt werden kann, den Teil des unpfändbaren Einkommens zu erhöhen. "Dazu muss dem Gericht oder der Behörde nachgewiesen werden, dass das Geld ansonsten nicht zum Leben und für die notwendigen Ausgaben reicht. Dies trifft insbesondere zu, wenn hohe Aufwendungen im Rahmen der Berufstätigkeit nötig sind oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen."

 

Bevor das Gericht oder die Vollstreckungsstelle der Behörde endgültig über den Antrag eines Schuldners entscheidet, muss der Gläubiger gehört werden. Deswegen wird in der Regel zunächst eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung verkündet. Für die Bank bedeutet das, dass sie das Guthaben zunächst einbehalten muss. Zwar erhält der Gläubiger nach dem Ablauf der 14 Tage kein Geld von dem gepfändeten Konto, doch dies gilt auch für den Kontoinhaber.

 

"Bis zur eigentlichen Entscheidung können jetzt noch ein paar Wochen vergehen. Deshalb kann der Schuldner eine sofortige Freigabe von einem Teil seines Geldes beantragen. Schließlich muss er für Lebensmittel, Miete oder Heizkosten 'flüssig' sein," .

 

Wird dieser Antrag abgelehnt, hat der betroffene Kontoinhaber die Möglichkeit, wegen der kurzfristigen Notlage  Unterstützung zu beantragen. Bekommt der Betroffene ohne dies ALG 2 oder  andere Sozialleistungen auf das gepfändete Konto überwiesen, gilt grundsätzlich: Innerhalb von sieben Tage nach Eingang auf dem Konto kann er uneingeschränkt über dieses Geld verfügen. Kommt er einen Tag zu spät, sind auch diese Zahlungen für den Empfänger zunächst verloren.

 

Bei einer Kontopfändung scheint es ganz so, als hätten die Banken den schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Doch sie haben lediglich die Beschlüsse der Gerichte zu erfüllen,  "Das ist ein sehr umfangreiches und kostenaufwendiges Verfahren, weil die Banken überprüfen müssen, ob der Kunde Vermögen hat. Und sie müssen die Zahlungsverkehrsflüsse und die Vermögenswerte des Kunden daraufhin überwachen, ob sie etwas haben, das unter den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss fällt."

 

Schuldenberatungsstellen kritisieren Pfändungspraxis

 

Dafür haben die Banken in der Vergangenheit den Schuldnern recht hohe Gebühren in Rechnung gestellt. Doch das ist rechtlich nicht zulässig. Die Bank erfülle dabei eigene Pflichten, die nicht im Interesse des Betroffenen lägen, so die Verbraucherschützer.

 

Die Schuldnerberatungsstellen kritisieren die aus ihrer Sicht zunehmende Zahl der Kontopfändungen, weil sie oft eine Bedrohung der Lebensgrundlage darstellen. Marius Stark, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände:

 "Die Schuldnerberatungsstellen fordern daher den Gesetzgeber auf, neue Regelungen zum Schutz des Existenzminimums zu schaffen." Mit dem guten Namen allein könne man schließlich nirgendwo bezahlen.

 

 

 

                 Haushaltsplan erstellen    Formular

 

                 

 

Einnahmen

 

        Lohn und Gehalt ,Rente ,Sozialhilfe ,Wohngeld

                 Arbeitslosengeld ,Arbeitslosenhilfe ,Kindergeld

                 Erziehungsgeld

                 Unterhalt

                                                           

 

Ausgaben

                

                Miete

                Energiekosten

                Versicherungen

                Prüfen Sie Ihren Versicherungsbestand

                Kapital-Lebensversicherungen

                Spareinlagen

                Kreditraten

                KFZ-Kosten

                Rundfunkgebühren

                Telefon

                Abonnement-Verträge

                Beiträge

                Unterhalt

                Sonstiges

 

 

Haushaltsplan

 

Für jeden Haushalt ist es wichtig, die finanzielle Gesamtsituation immer wieder zu überprüfen. Dadurch kann man nicht nur den Einkauf den finanziellen Möglichkeiten anpassen und Investitionen gut planen, sondern auch bei Schulden realistische Abzahlungsmöglichkeiten finden.

 

In Zeiten, in denen Geld knapp ist, ist es daher unerlässlich einen Haushaltsplan aufzustellen. Im Rahmen eines Kassensturzes werden Einnahmen und Ausgaben genauestens aufgelistet und gegenübergestellt. Dies ist zwar etwas arbeitsaufwendig, hilft aber Lücken zu erkennen und zeigt Lösungsmöglichkeiten. Hilfreich ist ein Haushaltsbuch. Die so ermittelten Daten können in die Tabelle (Haushaltsplan) eingetragen werden. Die Gegenüberstellung zeigt, ob die Schuldenbezahlt oder Geld gespart werden kann.

 

 

     Einnahmen

 

Unter Einnahmen werden alle Einkünfte zusammengefasst, die dem Haushalt zur Verfügung stehen. Hierbei ist es gleich, ob es sich um Einkünfte wie Lohn und Gehalt , um Renten , um Sozialhilfe oder Wohngeld , Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, um Kindergeld, Erziehungsgeld, oder um Unterhalt handelt. Daraus können realistische und dauerhaft tragfähige Lösungen und Regulierungen entwickeln werden.

 

 

     Lohn und Gehalt

 

Unter dem Begriff Lohn und Gehalt wird das monatliche Netto-Einkommen eingetragen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind hier bereits vom Brutto-Einkommen abgezogen. Das Netto-Einkommen kann aus der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers abgelesen werden. Es entspricht in den wenigsten Fällen dem Auszahlungsbetrag. Sparbeträge nach dem Vermögensbildungsgesetz können vom Arbeitgeber einbehalten und direkt weitergeleitet werden, Prämien zu Direkt-Versicherungen können vorab überwiesen werden, unter Umständen liegt ein  Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Abtretung vor, so

    dass der Arbeitgeber lediglich den unpfändbaren Lohn- oder Gehaltsanteil auszahlt.

 

Müssen Sie Schulden abbezahlen, sollten Sie sich überlegen, ob und wie Sie Ihren Lohn oder das Gehalt erhöhen können. Werden Sie tarifgerecht bezahlt? Sprechen Sie mit Ihrem Betriebsrat oder mit der Gewerkschaft! Gibt es bei Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit, durch andere Tätigkeiten, das Gehalt oder den Lohn zu erhöhen? Sprechen Sie auch hier Ihren Arbeitgeber an!

 

Wird Ihnen am Monatsende ein sehr geringer Lohn ausgezahlt, könnten Sie auch einen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe oder auf Wohngeld haben.

 

     

     Rente

 

     Hinter dem Oberbegriff Rente verbirgt sich eine Vielzahl von Rentenleistungen.

 

Hierzu zählt nicht nur die Altersrente, sondern auch Hinterbliebenenrente, Leibrente, Waisenrente,          Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente.

 

Haben Sie insgesamt ein geringes Einkommen pro Monat, könnten Sie auch einen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe oder auf Wohngeld haben.

 

Laufende Rentenleistungen werden in der Zwangsvollstreckung wie Arbeitseinkommen behandelt und sind unter Berücksichtigung  der Pfändungsfreigrenzen pfändbar.

 

     

     Sozialhilfe / ALG 2 oder  Hart 4

 

     Einen Anspruch auf Leistung hat jeder, der unterhalb des Existenzminimumes lebt.

Bei der Prüfung des Anspruches wird das gesamte Einkommen und Vermögen einbezogen.

 

Sie sollten sich nicht scheuen, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf die Sicherung der Grundbedürfnisse des Lebens.

 

 Den Antrag stellen Sie bei dem zuständigen Stellen  für   Hartz4 /ALG2 Nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

 

          Personalausweis oder Pass und Meldebestätigung

          Nachweise über Einkünfte wie Lohnbescheinigung, Wohngeldbescheid

          Rentenbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld oder -hilfe, Kindergeldbescheid

          Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung

          Nachweis über Schulden und Unterhaltszahlungen

          Unterlagen über Versicherungsprämien

 

     

 

Liegen diese Unterlagen bei Antragstellung nicht vollständig vor, können diese auch nachgereicht werden.

 

    Weitere Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Stellen.

 

 

     Wohngeld

 

Anspruch auf Wohngeld hat jeder, für den die Zahlung der Miete eine unzumutbare Härte darstellt. Jedoch muss die Wohnungsgröße und die Miethöhe angemessen sein. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, von der Höhe des Einkommens und von der Höhe der zuschussfähigen Miete.

Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen.

 

 

Nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

 

Personalausweis oder Pass und Meldebestätigung

Nachweise über Einkünfte wie Lohnbescheinigung, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld , Kindergeldbescheid

Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung

Nachweis über Schulden und Unterhaltszahlungen

Unterlagen über Versicherungsprämien

 

     Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

 

     Arbeitslosengeld

 

Werden Sie arbeitslos, müssen  Sie sich persönlich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur melden und dort Arbeitslosengeld beantragen.

 

         Nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

 

          Personalausweis oder Pass und Meldebestätigung

          Arbeitspapiere (zumindest Sozialversicherungsausweis und Lohnsteuerkarte)

gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld ).

 

 

     

Kindergeld

 

Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist, erhalten Kindergeld.

Des weiteren steht den Personen Kindergeld zu, die im Ausland leben, ihr Einkommen jedoch ganz oder fast ausschließlich in Deutschland erzielen.

 

Der Anspruch besteht jedoch in der Regel nur für Kinder, die sich in Deutschland aufhalten und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Befinden sich die Kinder noch in einer Ausbildung, kann Kindergeld u.U. bis zum 27. Lebensjahr beansprucht werden.

 

Das Kindergeld ist bei der Familienkasse des für die Eltern zuständigen Arbeitsagentur zu   beantragen. Zur Anmeldung wird eine Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Bei älteren Kindern ist neben der Geburtsurkunde eine von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bestätigte Haushaltsbescheinigung notwendig

 

 

     Ausgaben

 

Müssen Sie Schulden bezahlen und reicht Ihr Einkommen und Vermögen dafür nicht aus, müssen Sie Ihre Ausgaben im Hauhalt  genau überprüfen. Maßstab hierfür ist, ob eine Ausgabe notwendig ist. Ist sie notwendig, bleibt noch zu prüfen, ob Sie das Gleiche nicht auch preiswerter bekommen. Zu den Ausgaben rechnet man Miete, Energie, Versicherungen, Kapital-Lebensversicherung und  priv. Rentenversicherungen, Spareinlagen, Kfz-Kosten. Rundfunkgebühren,  Abo-Verträge, Beiträge, Unterhaltszahlungen und Sonstiges.

     

 

     Miete

 

Die Miete müssen Sie immer und rechtzeitig bezahlen, egal wieviel Schulden Sie ansonsten drücken. Zahlen Sie nicht, droht Ihnen die Kündigung und sogar die Obdachlosigkeit. Mehr dazu finden Sie unter Mietschulden.

 

Die meisten Haushalte wenden mehr als 30 % ihres verfügbaren Einkommens für die Wohnung auf. Erscheint Ihnen der geforderte Mietzins überhöht, sollten Sie sich an den Mieterverein oder an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden, um zu klären, ob der

     geforderte Mietzins berechtigt ist.

 

Können Sie mit Ihrem Einkommen die Miete nicht bezahlen, sollten Sie sich an die für Sie zuständige Behörde zur Beantragung von Wohngeld wenden.

 

Neben der eigentlichen Miete müssen Sie auch Betriebskosten bezahlen.

Verlangt Ihr Vermieter hohe Betriebskosten, bzw. eine Nachzahlung auf die Betriebskosten, sollten Sie den Mieterverein um Rat und Hilfe bitten.

 

    

       Energiekosten

 

Die Energiekosten, also Ihre Heizkosten und die Kosten für Strom und Gas, müssen Sie immer und rechtzeitig bezahlen. Zahlen Sie nicht, droht Ihnen die Sperre der Energielieferung. Mehr dazu finden Sie unter Energieschulden.

 

Da die Energiekosten meist in zweimonatlichen Abschlagszahlungen gezahlt werden, müssen Sie dies beim Haushaltsplan entsprechend monatlich berücksichtigen. Sollte sich Ihr Energieverbrauch in diesem Jahr stark erhöht haben, müssen Sie daran

     denken, dass Sie für die Jahresendabrechnung genügend Geld zurückgelegt haben.

 

Erscheint Ihnen der in Rechnung gestellte Energieverbrauch überhöht, wenden Sie sich an die nächste Beratungsstelle

 

 

     Versicherungen

 

Versicherungen sind wichtig und notwendig. Eine Versicherung ist ein Zusammenschluss vieler, die als Gemeinschaft die Schäden einzelner aus ihren gezahlten Beiträgen ausgleichen. Wichtig sind Versicherungen aber nur dann, wenn die Schäden so hoch sein

können, dass sie der einzelne nicht alleine tragen kann. Und Versicherungen muss man sich leisten können. Welche Versicherung für wen notwendig und wichtig ist, finden Sie hier.

 

    

     Prüfen Sie Ihren Versicherungsbestand!

 

Häufig werden falsche und zu teure Versicherungen abgeschlossen. Gerade bei Versicherungen kann man sehr viel Geld sparen. In einzelnen Versicherungssparten sind die Prämien bei gleichem Versicherungsangebot bis zu viermal so teuer. Wie Sie aus einer

nicht notwendigen Versicherung herauskommen, erfahren Sie in der nächsten Beratungsstelle

 

Bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe können die Prämien für die Haftpflicht- und Hausratversicherung berücksichtigt werden. Dann fallen sie bei den Ausgaben kaum ins Gewicht.

 

Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen

 

Um für das Alter vorzusorgen, schließen viele junge Leute Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen ab.

Hierbei handelt es sich in erster Linie um Sparverträge. Können Sie Ihre Schulden nicht bezahlen, kann der Gläubiger das Guthaben (Rückkaufswert) in diesen Versicherungen pfänden und einziehen. Deshalb muss in der Schuldenregulierung geklärt werden, wie das Guthaben zur Begleichung der Schulden am besten eingesetzt werden kann.

Dies auch dann, wenn nur ein geringer Rückkaufswert besteht und man schon sehr viel mehr an Prämien bezahlt hat. Wurde die Versicherung als Sicherheit für einen Kredit an die Bank abgetreten, dann können Sie die Versicherung nicht kündigen und über den Rückkaufswert nicht frei verfügen.

 

         Lassen Sie sich dazu in Ihrer Beratungsstelle beraten.

 

 

 

         Spareinlagen

 

Haben Sie Schulden und können Sie diese nicht begleichen, haben Sie auf keinen Fall einen Pfennig zum Sparen übrig. Wer einerseits spart und andererseits seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, fügt sich selbst wirtschaftlichen

         Schaden zu. Zahlen Sie

 

         - Sparbeträge an Bausparkassen?

 

               in einen Sparbrief?

               in einen Fond?

               in eine stille Beteiligung?

 

Beratung zum rechtlich richtigen und wirtschaftlich günstigsten Ausstieg erhalten Sie in der Beratungsstelle .    

 

    

Kfz-Kosten

 

Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher unterschätzen die Kosten des Autos. Jeder denkt zunächst nur daran, wie viel er an der Tankstelle zu bezahlen hat. Stattliche Beiträge zur Pkw-Versicherung, unvorhersehbare Reparaturkosten und KFZ- Steuern,

sowie Rücklagen für die Neuanschaffung werden leicht vergessen. Häufig kommt ein Haushaltsbudget gerade durch diese Ausgaben ins Wanken. Bei einem Kleinwagen muss bereits von einer monatlichen Belastung in Höhe von 250 -300Euro  ausgegangen werden.

 

     

 

     Was kostet Ihr Auto?:

 

      Ausgaben  pro Monat

      Rücklage für die Neuanschaffung

                                                          

      KFZ-Versicherung, KFZ-Steuer ,Reparaturkosten ,Kraftstoff

                                                          

      Gesamtbelastung

                                                          

Auch wenn Ihnen das eigene Auto sehr wichtig ist: Leider kann sich nicht jeder zu jeder Zeit ein Auto leisten. Können Sie auf  öffentliche Verkehrsmittel umsteigen? Können Fahrgemeinschaften gebildet werden? Besteht an ihrem Wohnort ein

    Car-Sharing-Ring? Genügt vielleicht gar ein Moped, Mofa oder ein Fahrrad?

 

Lassen sich diese Fragen nur mit nein beantworten, bleibt noch offen, ob die Kosten durch die Anschaffung eines preiswerteren Autos reduziert werden können.

 

 

 

     Rundfunkgebühren

 

Wer einen Fernseher oder ein Radio zum Empfang bereit hält, muss Rundfunkgebühren bezahlen. Dies ist unabhängig davon, welche Sender gesehen oder gehört werden.

 

Ist Ihr Einkommen nicht höher als die Ihnen zustehende Grundsicherung  bzw. Hartz4 , können Sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

     

 

     Telefon

 

Das Telefon verursacht leicht erhebliche monatliche Rechnungsbeträge. Überprüfen Sie Ihr Telefonverhalten. Zu welchen Zeiten wird telefoniert? Nutzen Sie günstigere Angebote der privaten Anbieter? Werden häufig Servicenummern ( sogenannte 0900 er Nummern) angewählt?

 

     Telefonieren Sie im Mobilfunknetz ?

 

     Rat und Hilfe finden Sie in Ihrer Beratungsstelle

   

 

     Abonnement-Verträge

 

Sie sollten nur die Zeitungen und/oder Zeitschriften abonnieren, die Sie auch regelmäßig lesen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich zur Kündigung entschließen.

 

Abonnement-Verträge unterliegen dem Verbraucherkreditgesetz. Danach steht dem Kunden ein Widerrufsrecht von 1 Woche nach Vertragsabschluß zusteht. Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den Vorgaben des Gesetzes, verlängert sich die Widerrufsfrist.

 

Lassen Sie sich dazu in Ihrer Beratungsstelle beraten.

 

     Beiträge

 

Ist für Sie der Sportverein wichtig, dann sollten Sie dort Mitglied bleiben.

Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist wichtig.

Vielleicht lassen sich aber die Beiträge reduzieren. Manche Vereinssatzungen enthalten Sozialklauseln, nach denen Mitgliedern mit geringen Einkommen Ermäßigungen oder auch eine Befreiung zusteht.

 

Fragen Sie bei der Volkshochschule oder bei Sport- und Freizeitveranstaltungen nach ermäßigten Preisen.

 

 

     Unterhalt

 

Die bedeutsamsten Unterhaltspflichten bestehen gegenüber minderjährigen Kindern. Darüber hinaus gibt es auch Unterhaltspflichten gegenüber bedürftigen Eltern.

Außerdem haben Eheleute während des Getrenntlebens und nach der Scheidung

gegenseitig Anspruch auf Unterhalt. Die Familiengerichte sind für die Festsetzung des Unterhaltsanspruches zuständig. Dessen Höhe bestimmen sie beim Kindesunterhalt in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle.

 

Diese wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt und berücksichtigt das Alter des Kindes und das Einkommen der Eltern.

Da diese Tabelle jährlich angepasst wird, sollten Sie Ihre Unterhaltsverpflichtung jährlich neu überprüfen lassen. Ist Ihre Unterhaltszahlung höher als Ihre rechtliche Verpflichtung, kann dieses mit einer Klage bei dem Familiengericht abgeändert werden.

 

Ist der Kindesunterhalt nur vom Jugendamt, nicht aber vom Familiengericht festgesetzt, dann können Sie bei geringerem Einkommen auch direkt beim Jugendamt Herabsetzung des Unterhaltes beantragen.

 

    

     Sonstiges

 

Sollten Sie bei der Aufstellung der monatlichen Ausgaben feststellen, dass Sie auch sonstige Ausgaben haben, empfehlen wir Ihnen dringend, diese genau zu überprüfen. Beratung dazu erhalten Sie in Ihrer Verbraucher Beratungsstelle .