Der Mann am Bankschalter
zuckt mit den Achseln.
Leider könne er dem Kunden
keinen müden Euro von seinem Konto auszahlen. Es liege eine Kontopfändung vor.
Der Kunde muss also unter Umständen ohne einen Cent Geld in der Tasche das Kreditinstitut
verlassen. Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV)
in Bonn kommt es in Deutschland immer öfter zu Szenen wie dieser in
Bankfilialen.
Die Kontopfändung ist, neben
der Lohn- und Sachpfändung, eine weitgehend unbekannte Möglichkeit für einen
Gläubiger, seine Forderungen zwangsweise einzutreiben.
Laut Manfred Westphal,
Referent für Finanzdienstleistungen bei der AgV, komme es aber "immer
häufiger zu einer Doppelpfändung beim Arbeitgeber und dem Geldinstitut."
Die Rechtsgrundlage bilden die Paragrafen 829 und 835 Absatz 1 der
Zivilprozessordnung (ZPO).
Durch einen Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss können Gläubiger jeden Zugriff des Schuldners auf sein
Konto verhindern. Die kontoführende Bank ist dadurch verpflichtet, das
Guthaben, das sich auf dem Konto befindet, aber auch alle später eingehenden
Guthaben, nach Ablauf von 14 Tagen an den Gläubiger auszuzahlen.
Bei Kontopfändungen droht
sogar der Verlust der Wohnung
"Auch Abbuchungen, die
per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung geregelt sind, wie zum Beispiel
Miete, Strom oder Versicherungen, darf die Bank dann nicht mehr
ausführen". Im Extremfall drohe
sogar die Wohnungslosigkeit: "Wenn die Miete nicht überwiesen wird, kann
der Vermieter nach zwei Mietrückständen die Wohnung kündigen."
Während eine Lohnpfändung
direkt beim Lohnbüro des Arbeitgebers ansetzt und gewisse Summen quasi
automatisch dem Pfändungsschutz unterliegen, ist bei einer Kontopfändung für
den Schuldner höchste Eile geboten.
Zwar besteht auch hier für
bestimmte Geldeingänge Pfändungsschutz; doch der muss von dem betroffenen
Kontoinhaber erst einmal beantragt werden. Geschieht dies nicht, geht sein Geld
nach Ablauf einer Sperrfrist von 14 Tagen unwiderruflich an den Gläubiger.
Gestellt werden muss der
Antrag auf Pfändungsschutz nach Paragraf 850k ZPO. Bei privaten Gläubigern hat
das beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu geschehen, bei öffentlichen
Gläubigern wie dem Finanzamt oder der Stadtverwaltung bei der
Vollstreckungsstelle der jeweiligen Behörden.
Bei der Höhe der unpfändbaren
Beträge orientieren sich die Gerichte an der so genannten Pfändungstabelle
(Paragraf 850c ZPO), die den unpfändbaren Betrag festgelegt. Dieser errechnet
sich aus den monatlich bereinigten Nettoeinkünften, da beispielsweise Spesen
oder vermögenswirksame Leistungen generell unpfändbar sind, und der Anzahl der
unterhaltsberechtigten Personen.
Manfred Westphal weist darauf
hin, dass beantragt werden kann, den Teil des unpfändbaren Einkommens zu
erhöhen. "Dazu muss dem Gericht oder der Behörde nachgewiesen werden, dass
das Geld ansonsten nicht zum Leben und für die notwendigen Ausgaben reicht.
Dies trifft insbesondere zu, wenn hohe Aufwendungen im Rahmen der
Berufstätigkeit nötig sind oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen."
Bevor das Gericht oder die
Vollstreckungsstelle der Behörde endgültig über den Antrag eines Schuldners
entscheidet, muss der Gläubiger gehört werden. Deswegen wird in der Regel
zunächst eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung verkündet. Für
die Bank bedeutet das, dass sie das Guthaben zunächst einbehalten muss. Zwar
erhält der Gläubiger nach dem Ablauf der 14 Tage kein Geld von dem gepfändeten
Konto, doch dies gilt auch für den Kontoinhaber.
"Bis zur eigentlichen
Entscheidung können jetzt noch ein paar Wochen vergehen. Deshalb kann der
Schuldner eine sofortige Freigabe von einem Teil seines Geldes beantragen.
Schließlich muss er für Lebensmittel, Miete oder Heizkosten 'flüssig'
sein," .
Wird dieser Antrag abgelehnt,
hat der betroffene Kontoinhaber die Möglichkeit, wegen der kurzfristigen
Notlage Unterstützung zu beantragen.
Bekommt der Betroffene ohne dies ALG 2 oder
andere Sozialleistungen auf das gepfändete Konto überwiesen, gilt
grundsätzlich: Innerhalb von sieben Tage nach Eingang auf dem Konto kann er
uneingeschränkt über dieses Geld verfügen. Kommt er einen Tag zu spät, sind
auch diese Zahlungen für den Empfänger zunächst verloren.
Bei einer Kontopfändung
scheint es ganz so, als hätten die Banken den schwarzen Peter zugeschoben
bekommen. Doch sie haben lediglich die Beschlüsse der Gerichte zu
erfüllen, "Das ist ein sehr
umfangreiches und kostenaufwendiges Verfahren, weil die Banken überprüfen
müssen, ob der Kunde Vermögen hat. Und sie müssen die Zahlungsverkehrsflüsse
und die Vermögenswerte des Kunden daraufhin überwachen, ob sie etwas haben, das
unter den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss fällt."
Schuldenberatungsstellen
kritisieren Pfändungspraxis
Dafür haben die Banken in der
Vergangenheit den Schuldnern recht hohe Gebühren in Rechnung gestellt. Doch das
ist rechtlich nicht zulässig. Die Bank erfülle dabei eigene Pflichten, die
nicht im Interesse des Betroffenen lägen, so die Verbraucherschützer.
Die Schuldnerberatungsstellen
kritisieren die aus ihrer Sicht zunehmende Zahl der Kontopfändungen, weil sie
oft eine Bedrohung der Lebensgrundlage darstellen. Marius Stark, Sprecher der
Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände:
"Die Schuldnerberatungsstellen fordern
daher den Gesetzgeber auf, neue Regelungen zum Schutz des Existenzminimums zu
schaffen." Mit dem guten Namen allein könne man schließlich nirgendwo
bezahlen.
Einnahmen
Lohn und Gehalt ,Rente ,Sozialhilfe
,Wohngeld
Arbeitslosengeld
,Arbeitslosenhilfe ,Kindergeld
Erziehungsgeld
Unterhalt
Ausgaben
Miete
Energiekosten
Versicherungen
Prüfen Sie Ihren
Versicherungsbestand
Kapital-Lebensversicherungen
Spareinlagen
Kreditraten
KFZ-Kosten
Rundfunkgebühren
Telefon
Abonnement-Verträge
Beiträge
Unterhalt
Sonstiges
Haushaltsplan
Für
jeden Haushalt ist es wichtig, die finanzielle Gesamtsituation immer wieder zu
überprüfen. Dadurch kann man nicht nur den Einkauf den finanziellen
Möglichkeiten anpassen und Investitionen gut planen, sondern auch bei Schulden
realistische Abzahlungsmöglichkeiten finden.
In
Zeiten, in denen Geld knapp ist, ist es daher unerlässlich einen Haushaltsplan
aufzustellen. Im Rahmen eines Kassensturzes werden Einnahmen und Ausgaben
genauestens aufgelistet und gegenübergestellt. Dies ist zwar etwas
arbeitsaufwendig, hilft aber Lücken zu erkennen und zeigt Lösungsmöglichkeiten.
Hilfreich ist ein Haushaltsbuch. Die so ermittelten Daten können in die Tabelle
(Haushaltsplan) eingetragen werden. Die Gegenüberstellung zeigt, ob die
Schuldenbezahlt oder Geld gespart werden kann.
Einnahmen
Unter
Einnahmen werden alle Einkünfte zusammengefasst, die dem Haushalt zur Verfügung
stehen. Hierbei ist es gleich, ob es sich um Einkünfte wie Lohn und Gehalt , um
Renten , um Sozialhilfe oder Wohngeld , Arbeitslosengeld oder
Arbeitslosenhilfe, um Kindergeld, Erziehungsgeld, oder um Unterhalt handelt. Daraus
können realistische und dauerhaft tragfähige Lösungen und Regulierungen
entwickeln werden.
Lohn und Gehalt
Unter
dem Begriff Lohn und Gehalt wird das monatliche Netto-Einkommen eingetragen. Steuern
und Sozialversicherungsbeiträge sind hier bereits vom Brutto-Einkommen
abgezogen. Das Netto-Einkommen kann aus der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des
Arbeitgebers abgelesen werden. Es entspricht in den wenigsten Fällen dem
Auszahlungsbetrag. Sparbeträge nach dem Vermögensbildungsgesetz können vom
Arbeitgeber einbehalten und direkt weitergeleitet werden, Prämien zu
Direkt-Versicherungen können vorab überwiesen werden, unter Umständen liegt
ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
oder eine Abtretung vor, so
dass der Arbeitgeber lediglich den
unpfändbaren Lohn- oder Gehaltsanteil auszahlt.
Müssen
Sie Schulden abbezahlen, sollten Sie sich überlegen, ob und wie Sie Ihren Lohn
oder das Gehalt erhöhen können. Werden Sie tarifgerecht bezahlt? Sprechen Sie
mit Ihrem Betriebsrat oder mit der Gewerkschaft! Gibt es bei Ihrem Arbeitgeber
die Möglichkeit, durch andere Tätigkeiten, das Gehalt oder den Lohn zu erhöhen?
Sprechen Sie auch hier Ihren Arbeitgeber an!
Wird
Ihnen am Monatsende ein sehr geringer Lohn ausgezahlt, könnten Sie auch einen
Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe oder auf Wohngeld haben.
Rente
Hinter dem Oberbegriff Rente verbirgt sich
eine Vielzahl von Rentenleistungen.
Hierzu
zählt nicht nur die Altersrente, sondern auch Hinterbliebenenrente, Leibrente,
Waisenrente,
Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Haben
Sie insgesamt ein geringes Einkommen pro Monat, könnten Sie auch einen Anspruch
auf ergänzende Sozialhilfe oder auf Wohngeld haben.
Laufende
Rentenleistungen werden in der Zwangsvollstreckung wie Arbeitseinkommen
behandelt und sind unter Berücksichtigung
der Pfändungsfreigrenzen pfändbar.
Sozialhilfe / ALG
2 oder Hart 4
Einen Anspruch auf Leistung hat jeder, der
unterhalb des Existenzminimumes lebt.
Bei der Prüfung des
Anspruches wird das gesamte Einkommen und Vermögen einbezogen.
Sie
sollten sich nicht scheuen, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. In
Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf die Sicherung der Grundbedürfnisse
des Lebens.
Den Antrag stellen Sie bei dem zuständigen
Stellen für Hartz4 /ALG2 Nehmen Sie folgende Unterlagen
mit:
Personalausweis oder Pass und
Meldebestätigung
Nachweise über Einkünfte wie Lohnbescheinigung,
Wohngeldbescheid
Rentenbescheid, Bescheid über
Arbeitslosengeld oder -hilfe, Kindergeldbescheid
Mietvertrag, Heizkostenabrechnung,
Nebenkostenabrechnung
Nachweis über Schulden und
Unterhaltszahlungen
Unterlagen über Versicherungsprämien
Liegen
diese Unterlagen bei Antragstellung nicht vollständig vor, können diese auch
nachgereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei dem
zuständigen Stellen.
Wohngeld
Anspruch
auf Wohngeld hat jeder, für den die Zahlung der Miete eine unzumutbare Härte
darstellt. Jedoch muss die Wohnungsgröße und die Miethöhe angemessen sein. Die
Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden
Personen, von der Höhe des Einkommens und von der Höhe der zuschussfähigen
Miete.
Der
Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Nehmen
Sie folgende Unterlagen mit:
Personalausweis
oder Pass und Meldebestätigung
Nachweise über Einkünfte wie Lohnbescheinigung, Wohngeldbescheid,
Rentenbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld , Kindergeldbescheid
Mietvertrag,
Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung
Nachweis
über Schulden und Unterhaltszahlungen
Unterlagen
über Versicherungsprämien
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
zuständigen Behörde.
Arbeitslosengeld
Werden
Sie arbeitslos, müssen Sie sich
persönlich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur melden und dort
Arbeitslosengeld beantragen.
Nehmen
Sie folgende Unterlagen mit:
Personalausweis oder Pass und
Meldebestätigung
Arbeitspapiere (zumindest
Sozialversicherungsausweis und Lohnsteuerkarte)
gegebenenfalls
Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug
(Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld ).
Kindergeld
Personen,
die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt in
Deutschland ist, erhalten Kindergeld.
Des
weiteren steht den Personen Kindergeld zu, die im Ausland leben, ihr Einkommen
jedoch ganz oder fast ausschließlich in Deutschland erzielen.
Der
Anspruch besteht jedoch in der Regel nur für Kinder, die sich in Deutschland
aufhalten und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Befinden sich die
Kinder noch in einer Ausbildung, kann Kindergeld u.U. bis zum 27. Lebensjahr
beansprucht werden.
Das
Kindergeld ist bei der Familienkasse des für die Eltern zuständigen
Arbeitsagentur zu beantragen. Zur
Anmeldung wird eine Geburtsurkunde des Kindes benötigt.
Bei
älteren Kindern ist neben der Geburtsurkunde eine von der Stadt- oder
Gemeindeverwaltung bestätigte Haushaltsbescheinigung notwendig
Ausgaben
Müssen
Sie Schulden bezahlen und reicht Ihr Einkommen und Vermögen dafür nicht aus,
müssen Sie Ihre Ausgaben im Hauhalt
genau überprüfen. Maßstab hierfür ist, ob eine Ausgabe notwendig ist.
Ist sie notwendig, bleibt noch zu prüfen, ob Sie das Gleiche nicht auch
preiswerter bekommen. Zu den Ausgaben rechnet man Miete, Energie,
Versicherungen, Kapital-Lebensversicherung und
priv. Rentenversicherungen, Spareinlagen, Kfz-Kosten.
Rundfunkgebühren, Abo-Verträge,
Beiträge, Unterhaltszahlungen und Sonstiges.
Miete
Die
Miete müssen Sie immer und rechtzeitig bezahlen, egal wieviel Schulden Sie
ansonsten drücken. Zahlen Sie nicht, droht Ihnen die Kündigung und sogar die
Obdachlosigkeit. Mehr dazu finden Sie unter Mietschulden.
Die
meisten Haushalte wenden mehr als 30 % ihres verfügbaren Einkommens für die
Wohnung auf. Erscheint Ihnen der geforderte Mietzins überhöht, sollten Sie sich
an den Mieterverein oder an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden, um zu klären,
ob der
geforderte Mietzins berechtigt ist.
Können
Sie mit Ihrem Einkommen die Miete nicht bezahlen, sollten Sie sich an die für
Sie zuständige Behörde zur Beantragung von Wohngeld wenden.
Neben
der eigentlichen Miete müssen Sie auch Betriebskosten bezahlen.
Verlangt
Ihr Vermieter hohe Betriebskosten, bzw. eine Nachzahlung auf die
Betriebskosten, sollten Sie den Mieterverein um Rat und Hilfe bitten.
Energiekosten
Die
Energiekosten, also Ihre Heizkosten und die Kosten für Strom und Gas, müssen
Sie immer und rechtzeitig bezahlen. Zahlen Sie nicht, droht Ihnen die Sperre
der Energielieferung. Mehr dazu finden Sie unter Energieschulden.
Da
die Energiekosten meist in zweimonatlichen Abschlagszahlungen gezahlt werden,
müssen Sie dies beim Haushaltsplan entsprechend monatlich berücksichtigen.
Sollte sich Ihr Energieverbrauch in diesem Jahr stark erhöht haben, müssen Sie
daran
denken, dass Sie für die
Jahresendabrechnung genügend Geld zurückgelegt haben.
Erscheint
Ihnen der in Rechnung gestellte Energieverbrauch überhöht, wenden Sie sich an
die nächste Beratungsstelle
Versicherungen
Versicherungen
sind wichtig und notwendig. Eine Versicherung ist ein Zusammenschluss vieler,
die als Gemeinschaft die Schäden einzelner aus ihren gezahlten Beiträgen
ausgleichen. Wichtig sind Versicherungen aber nur dann, wenn die Schäden so
hoch sein
können,
dass sie der einzelne nicht alleine tragen kann. Und Versicherungen muss man
sich leisten können. Welche Versicherung für wen notwendig und wichtig ist,
finden Sie hier.
Prüfen Sie Ihren Versicherungsbestand!
Häufig
werden falsche und zu teure Versicherungen abgeschlossen. Gerade bei
Versicherungen kann man sehr viel Geld sparen. In einzelnen
Versicherungssparten sind die Prämien bei gleichem Versicherungsangebot bis zu
viermal so teuer. Wie Sie aus einer
nicht
notwendigen Versicherung herauskommen, erfahren Sie in der nächsten
Beratungsstelle
Bei
der Berechnung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe können die Prämien für die
Haftpflicht- und Hausratversicherung berücksichtigt werden. Dann fallen sie bei
den Ausgaben kaum ins Gewicht.
Kapital-Lebensversicherungen
und private Rentenversicherungen
Um
für das Alter vorzusorgen, schließen viele junge Leute
Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen ab.
Hierbei
handelt es sich in erster Linie um Sparverträge. Können Sie Ihre Schulden nicht
bezahlen, kann der Gläubiger das Guthaben (Rückkaufswert) in diesen
Versicherungen pfänden und einziehen. Deshalb muss in der Schuldenregulierung
geklärt werden, wie das Guthaben zur Begleichung der Schulden am besten
eingesetzt werden kann.
Dies
auch dann, wenn nur ein geringer Rückkaufswert besteht und man schon sehr viel
mehr an Prämien bezahlt hat. Wurde die Versicherung als Sicherheit für einen
Kredit an die Bank abgetreten, dann können Sie die Versicherung nicht kündigen
und über den Rückkaufswert nicht frei verfügen.
Lassen
Sie sich dazu in Ihrer Beratungsstelle beraten.
Spareinlagen
Haben
Sie Schulden und können Sie diese nicht begleichen, haben Sie auf keinen Fall einen
Pfennig zum Sparen übrig. Wer einerseits spart und andererseits seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, fügt sich selbst
wirtschaftlichen
Schaden
zu. Zahlen Sie
-
Sparbeträge an Bausparkassen?
in einen Sparbrief?
in einen Fond?
in eine stille Beteiligung?
Beratung
zum rechtlich richtigen und wirtschaftlich günstigsten Ausstieg erhalten Sie in
der Beratungsstelle .
Kfz-Kosten
Die
meisten Verbraucherinnen und Verbraucher unterschätzen die Kosten des Autos.
Jeder denkt zunächst nur daran, wie viel er an der Tankstelle zu bezahlen hat.
Stattliche Beiträge zur Pkw-Versicherung, unvorhersehbare Reparaturkosten und
KFZ- Steuern,
sowie
Rücklagen für die Neuanschaffung werden leicht vergessen. Häufig kommt ein
Haushaltsbudget gerade durch diese Ausgaben ins Wanken. Bei einem Kleinwagen
muss bereits von einer monatlichen Belastung in Höhe von 250 -300Euro ausgegangen werden.
Was kostet Ihr Auto?:
Ausgaben
pro Monat
Rücklage für die Neuanschaffung
KFZ-Versicherung, KFZ-Steuer
,Reparaturkosten ,Kraftstoff
Gesamtbelastung
Auch
wenn Ihnen das eigene Auto sehr wichtig ist: Leider kann sich nicht jeder zu
jeder Zeit ein Auto leisten. Können Sie auf
öffentliche Verkehrsmittel umsteigen? Können Fahrgemeinschaften gebildet
werden? Besteht an ihrem Wohnort ein
Car-Sharing-Ring? Genügt vielleicht gar ein
Moped, Mofa oder ein Fahrrad?
Lassen
sich diese Fragen nur mit nein beantworten, bleibt noch offen, ob die Kosten
durch die Anschaffung eines preiswerteren Autos reduziert werden können.
Rundfunkgebühren
Wer
einen Fernseher oder ein Radio zum Empfang bereit hält, muss Rundfunkgebühren
bezahlen. Dies ist unabhängig davon, welche Sender gesehen oder gehört werden.
Ist
Ihr Einkommen nicht höher als die Ihnen zustehende Grundsicherung bzw. Hartz4 , können Sie sich von den
Rundfunkgebühren befreien lassen.
Telefon
Das
Telefon verursacht leicht erhebliche monatliche Rechnungsbeträge. Überprüfen
Sie Ihr Telefonverhalten. Zu welchen Zeiten wird telefoniert? Nutzen Sie
günstigere Angebote der privaten Anbieter? Werden häufig Servicenummern (
sogenannte 0900 er Nummern) angewählt?
Telefonieren Sie im Mobilfunknetz ?
Rat und Hilfe finden Sie in Ihrer
Beratungsstelle
Abonnement-Verträge
Sie
sollten nur die Zeitungen und/oder Zeitschriften abonnieren, die Sie auch
regelmäßig lesen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich zur Kündigung
entschließen.
Abonnement-Verträge
unterliegen dem Verbraucherkreditgesetz. Danach steht dem Kunden ein
Widerrufsrecht von 1 Woche nach Vertragsabschluß zusteht. Entspricht die
Widerrufsbelehrung nicht den Vorgaben des Gesetzes, verlängert sich die
Widerrufsfrist.
Lassen
Sie sich dazu in Ihrer Beratungsstelle beraten.
Beiträge
Ist
für Sie der Sportverein wichtig, dann sollten Sie dort Mitglied bleiben.
Die
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist wichtig.
Vielleicht
lassen sich aber die Beiträge reduzieren. Manche Vereinssatzungen enthalten
Sozialklauseln, nach denen Mitgliedern mit geringen Einkommen Ermäßigungen oder
auch eine Befreiung zusteht.
Fragen
Sie bei der Volkshochschule oder bei Sport- und Freizeitveranstaltungen nach
ermäßigten Preisen.
Unterhalt
Die
bedeutsamsten Unterhaltspflichten bestehen gegenüber minderjährigen Kindern.
Darüber hinaus gibt es auch Unterhaltspflichten gegenüber bedürftigen Eltern.
Außerdem
haben Eheleute während des Getrenntlebens und nach der Scheidung
gegenseitig
Anspruch auf Unterhalt. Die Familiengerichte sind für die Festsetzung des
Unterhaltsanspruches zuständig. Dessen Höhe bestimmen sie beim Kindesunterhalt
in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle.
Diese
wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt und berücksichtigt das Alter des
Kindes und das Einkommen der Eltern.
Da
diese Tabelle jährlich angepasst wird, sollten Sie Ihre Unterhaltsverpflichtung
jährlich neu überprüfen lassen. Ist Ihre Unterhaltszahlung höher als Ihre
rechtliche Verpflichtung, kann dieses mit einer Klage bei dem Familiengericht
abgeändert werden.
Ist
der Kindesunterhalt nur vom Jugendamt, nicht aber vom Familiengericht
festgesetzt, dann können Sie bei geringerem Einkommen auch direkt beim
Jugendamt Herabsetzung des Unterhaltes beantragen.
Sonstiges
Sollten
Sie bei der Aufstellung der monatlichen Ausgaben feststellen, dass Sie auch
sonstige Ausgaben haben, empfehlen wir Ihnen dringend, diese genau zu
überprüfen. Beratung dazu erhalten Sie in Ihrer Verbraucher Beratungsstelle .